Oben die energetische Komplettsanierung – inklusive Aufbau einer Photovoltaikanlage – von 450 m² Dach und 400 m² Wandflächen eines Hauses mit 6 Wohneinheiten. Hervorzuheben ist die Gaubendämmung mit Schieferverkleidung, da es sich bei den Gauben um die dünnsten Außenwände des gesamten Gebäudes handelt. Das Dach wurde nach deutlicher Verstärkung der Dämmung ebenfalls neu eingedeckt.
In §10, Absatz 3 der aktuellen Energieeinsparverordnung steht geschrieben, dass bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sein müssen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m2.K) nicht überschreitet. Alternativ gilt diese Pflicht nur als erfüllt, wenn das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist. Als Frist zur Umsetzung wird der nicht mehr allzu ferne 31. Dezember 2011 angegeben.